Es mußte im Rahmen des Klageantrags der ursprünglichen Anfechtungsklage, auch ohne daß dies von den Kl. geltend gemacht worden wäre, die Höhe des Grundfreibetrages und der Kinderfreibeträge überprüfen (Saldierungsmöglichkeit).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)