Darüber hinaus haben sich die Umweltschutzverbände mit dem Erwerb einer Wattfläche mitten im Naturschutzgebiet Dollart inzwischen die Klagebefugnis gegen das Hafenprojekt erkauft.
( Quelle: TAZ 1989)
Soweit sich aus den naturschutzrechtlichen Bestimmungen in tatsächlicher Hinsicht Vorteile für den Kl. ergeben, handelt es sich dabei lediglich um sogenannte Rechtsreflexe, die eine Klagebefugnis nach § 42 II VwGO nicht begründen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Klage sei unzulässig, da die Arbeitsgemeinschaft, die das Mauermuseum betreibt, keine Klagebefugnis habe.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.06.2003)