Allein, eine solche von den Medien später verbreitete Klageerweiterung auf den Etat 2005 gibt es gar nicht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.11.2004)
Die Kl. hat im Wege der Klageerweiterung die Feststellung begehrt, daß die das Wettbewerbsverbot betreffenden Klauseln der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung (II 4) wirkam seien.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)