Klageerzwingungsverfahrens

  1. Sein Rechtsanwalt Peter Wüller bestätigte ebenfalls gegenüber ND, dass er nun die bis zum 2. Januar bestehende Möglichkeiten eines Klageerzwingungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg nutzen werde. ( Quelle: Neues Deutschland vom 04.12.2002)