Ende dieses Jahres läuft das sogenannte Verkehrswegebeschleunigungsgesetz aus; dieses Gesetz erlaubt Gegnern des Großflughafens nur eine Klageinstanz.
( Quelle: Welt 1999)
Stolpe verspricht sich davon eine zeitliche Verkürzung der Verfahren um 30 Prozent unter anderem, weil es eine Klageinstanz weniger geben soll.
( Quelle: Die Welt vom 22.04.2005)
Gegen den Beschluss wäre nur eine Klageinstanz möglich -- vor dem Bundesverwaltungsgericht.
( Quelle: Welt 1999)