Zunächst werden die nationalen Parlamente bereits zu Beginn der Gesetzgebungsprozedur stärker eingebunden, dann gibt es ein Recht auf Stellungnahme und schließlich die Klagemöglichkeit in Luxemburg.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.05.2005)
Vor allem der Ausschluß einer Klagemöglichkeit von Gemeinden stieß auf heftigen Widerspruch der Anti-Tabak-Lobby.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)