Klagt ein Arbeitnehmer gegen eine betriebsbedingte Kündigung, so prüft das Arbeitsgericht in drei Stufen, ob diese Maßnahme des Arbeitgebers gerechtfertigt war oder nicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2002)
Klagt man an, hat man Schuldgefühle?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
EU: Klagt jetzt Österreich?
( Quelle: BILD 2000)
Gift im See - Klagt Berlin gegen Bund?
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Klagt eine natürliche oder juristische Person gegen eine Entscheidung, die an sie adressiert ist - wie z. B. gegen eine Bußgeldentscheidung der Kommission im Wettbewerbsrecht -, so ist die Klage ohne weiteres zulässig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Klagt dann ein Mann, weil er in der Wehrpflicht nur für Männer eine Ungleichbehandlung sieht, müsste das Bundesverfassungsgericht erneut tätig werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)