Klein-Arbeitgeber

  1. Kommt es zu der Reform, wird ein Klein-Arbeitgeber bei Ablauf der Befristung vor die missliche Situation gestellt, eine möglicherweise gute Kraft gegen einen neu und befristet einzustellenden Arbeitnehmer austauschen zu müssen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.08.2003)