Das Ermittlungsverfahren geht auf die Anzeige eines Kleinaktionärs zurück.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Denn das Landgericht Augsburg hat erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte den Schadenersatzanspruch eines Kleinaktionärs wegen falscher Ad-hoc-Meldungen anerkannt.
( Quelle: Die Welt 2001)
Wenger bestreitet die Existenz des mündigen Kleinaktionärs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)