Kleingewerbetreibende

  1. Kleingewerbetreibende mit einem Jahresgewinn von weniger als 10 000 DM müssen künftig keine Pflichtbeiträge mehr an die Industrie- und Handelskammern zahlen. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Die Einrichtung hat Modellcharakter: "Julateg" sei bundesweit die einzige Organisation, die Schuldnerberatung für Kleingewerbetreibende und Handwerker anbiete, sagt Münzner. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)