Messer mit einer Klingenlänge von unter 8,5 Zentimetern wie auch asiatische Wurfsterne sind zwar schon seit dem 1. April verboten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.09.2003)
Bei einem an der Keilerei Beteiligten wurde ein Messer mit unerlaubter Klingenlänge aufgefunden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2004)
Er hält zwei Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 und 19 Zentimetern in den Händen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.04.2005)