Klinikaufenthalts

  1. Künftig sollen sie einen Pauschalpreis pro Patient erhalten, der sich nach dem Grund des Klinikaufenthalts - beispielsweise Blinddarmoperation - richtet, unabhängig von der Aufenthaltsdauer des Kranken in der Klinik. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.03.2002)