Der Richter führte aus, daß es auch »Schuld« der Ermittlungsbehörde gewesen sei, daß das Verfahren so lange geführt worden sei, deshalb sei es unbillig, den Klinikeigentümern die Kosten aufzuerlegen, nachdem sie den Strafantrag zurückgenommen haben.
( Quelle: TAZ 1991)