In leicht abgeschwächter Form gilt dies auch für die nicht ganz so drastische Handhabe bei Anbietern wie ABN Amro, BNP Paribas und der DZ Bank, die für den Fall des vorzeitigen Knock-Outs eine Rückerstattung des verbliebenen Restwertes vorsehen.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.10.2002)