Kollektivverträgen

  1. Neben Kollektivverträgen sollen die Kassen auch Einzelverträge abschließen können. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.04.2002)
  2. Die KBV sei nicht grundsätzlich gegen Einzelverträge, wehre sich aber gegen eine Aufsplittung der Versorgungslandschaft durch ein unkontrolliertes Nebeneinander von Einzel- und Kollektivverträgen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2003)