Neben Kollektivverträgen sollen die Kassen auch Einzelverträge abschließen können.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 17.04.2002)
Die KBV sei nicht grundsätzlich gegen Einzelverträge, wehre sich aber gegen eine Aufsplittung der Versorgungslandschaft durch ein unkontrolliertes Nebeneinander von Einzel- und Kollektivverträgen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2003)