Dem zugrunde liegt ein im März beschlossenes Rahmengesetz, wonach der Kollektivvertrag weitere Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zulassen kann, falls dies zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Küchler, der auch im Präsidium der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände sitzt, sieht darin die Gefahr, daß der Kollektivvertrag als Ordnungsfaktor "total in Frage gestellt" werde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)