Koma-Patienten

  1. Passive Sterbehilfe bei Koma-Patienten ist danach zulässig, wenn sie dem testamentlich geäußerten oder dem "mutmaßlichen" Willen des Patienten entspricht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Angeblich hätte sich auch kein Sterbe-Hospiz für den noch immer über eine Magensonde ernährten Koma-Patienten gefunden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.10.2002)
  3. Und natürlich ist es wünschenswert, in der Nähe zum Wohnort Koma-Patienten versorgen und Rehabilitation nach schweren Krankheiten anbieten zu können. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2004)
  4. Zwar hatte es nach Einschätzung der Ärzte schon seit Tagen für den Koma-Patienten keine Hoffnung mehr gegeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.05.2002)
  5. In einem jüngst veröffentlichten Papier werden auch Gruppen erwähnt, die bisher ausdrücklich nicht in den euthanasieberechtigten Kreis fallen - leidende Menschen im Altersheim, Koma-Patienten, psychisch oder geistig Kranke, die nicht mehr leben wollen. ( Quelle: TAZ 1993)