Kämpferisch gibt sich der Konzern den Angaben zufolge in seiner Stellungnahme fürs Kartellamt, das den Senderkauf bislang wie die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ablehnt.
( Quelle: Tagesschau vom 11.12.2005)
Zudem muss der Deal noch vom Bundeskartellamt und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich genehmigt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.03.2003)
Dies teilte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am Mittwoch in Potsdam mit.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Damit solle festgestellt werden, ob durch den Kauf eine vorherrschende Meinungsmacht entsteht, erklärte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am Dienstag in Potsdam.
( Quelle: Merkur Online vom 30.11.2005)