Die ARD und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben einen taz- Bericht über eine Erhöhung der Gebühren um 3,40 Mark auf 27,20 Mark zurückgewiesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
So sieht es auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Nach ihrer Auffassung dürfen Gebührengelder nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich der Erfüllung des Programmauftrags dient.
( Quelle: Tagesschau Online vom 03.04.2003)
Simonis: Dafür sollte, wie es heute schon zum Teil der Fall ist, nur noch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zuständig sein.
( Quelle: Die Welt 2001)