Unter Kommunal-Leasing versteht man ein Leasinggeschäft zwischen privaten Investoren als Leasinggeber auf der einen, und kommunalen Gebietskörperschaften als Leasingnehmer auf der anderen Seite.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Gesamtpaket des technischen Service beim Kommunal-Leasing erstreckt sich von der Vorplanung über die Gesamtplanung und Auftragsvergabe bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung und Übergabe des Objektes mit allen damit verbundenen Randbereichen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)