Kommunal-Leasing

  1. Unter Kommunal-Leasing versteht man ein Leasinggeschäft zwischen privaten Investoren als Leasinggeber auf der einen, und kommunalen Gebietskörperschaften als Leasingnehmer auf der anderen Seite. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Das Gesamtpaket des technischen Service beim Kommunal-Leasing erstreckt sich von der Vorplanung über die Gesamtplanung und Auftragsvergabe bis hin zur schlüsselfertigen Erstellung und Übergabe des Objektes mit allen damit verbundenen Randbereichen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)