Das Verwaltungsgericht Berlin sprach gestern die Summe der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) zu, weil die ihr gehörende Firma Novum diese Gelder als Provisionen im DDR-Außenhandel erwirtschaftet habe.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Das BVG wies mit seinem Beschluss die Beschwerde von Anwälten der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) gegen eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin von 2003 ab.
( Quelle: Tagesschau Online vom 17.11.2004)
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Novum der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ) oder der SED gehörte.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)