Die unzulässigen Kompetenzüberschreitungen des Verfassungsgerichtes im Maastricht-Urteil 1993 und die jüngsten, von ökonomischem Sachverstand kaum getrübten Drohungen des Verfassungsrichters Kirchhof sind dabei Ihre dubiosen Verbündeten.
( Quelle: Die Zeit (46/1996))
Kompetenzüberschreitungen liegen vor, wenn jemand seinen Zuständigkeitsbereich eigenmächtig ausdehnt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.08.2005)