So können die Lehrer in Nordrhein-Westfalen auch künftig frei parken, weil ihre Autos nicht auf landeseigenem, sondern auf städtischem Boden abgestellt werden, da das Schulgelände Eigentum der Komunen ist.
( Quelle: Welt 1998)
Die Zeche zahlen also die Sozialhilfeempfänger oder - was wahrscheinlicher ist - die Komunen als Sozialhilfeträger.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)