Kongehl

  1. Kongehl: Zum Beispiel in Ämtern, Bibliotheken, Verbänden, Unternehmen oder im Gesundheitswesen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2003)
  2. Kongehl: Daten im Internet sind im Sinne des Gesetzes frei zugängliche Quellen und mit solchen Informationen ist Vieles erlaubt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2003)