Kongehl: Zum Beispiel in Ämtern, Bibliotheken, Verbänden, Unternehmen oder im Gesundheitswesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2003)
Kongehl: Daten im Internet sind im Sinne des Gesetzes frei zugängliche Quellen und mit solchen Informationen ist Vieles erlaubt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2003)