Neben Spezialgrundrechten (hier Art. 12, 33 GG) gebietet auch der allgemeine Gleichheitssatz, derartige Differenzierungen und Konkretisierungen - in Orientierung am Gesetzeszweck - nur "sachgerecht" vorzunehmen (22).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Solche politischen Konkretisierungen werden nicht nur das öffentliche, sondern auch das private Leben umordnen - und es ist offenbar auch die Furcht vor derlei feministisch motivierten Umordnungen, die für männliche Traumatisierungen sorgt.
( Quelle: TAZ 1993)