In Deutschland steht in zwei Wochen eine weitere "Miss-Germany"-Wahl an, veranstaltet von der Konkurrenzorganisation "Miss Germany Corporation (MGC)".
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Diese Bevorzugung der Konkurrenzorganisation des Beamtenbundes verletzt nach Ansicht des Gutachters den Grundsatz der Chancengleichheit verschiedener Organisationen.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.07.2004)