Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 2. Februar 1995 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in VI (Beschlüsse der Gesellschafter), VII (Zustimmung zu Geschäften und Maßnahmen) und XII (Konkurrenzverbot).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
In der Gruppe gibt es ein Konkurrenzverbot: von jeder Branche wird nur ein Mitglied aufgenommen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
NRW-Ministerpräsident Clement (SPD) hat gestern vorgeschlagen, auch im öffentlichen Dienst ein Konkurrenzverbot einzuführen.
( Quelle: )