Die Vertragslage räumt Kirch ab der Konkurseröffnung eine 30 Tage währende Option zur Übernahme der lukrativen ISL-Fernsehrechte ein.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Auch hier war die Leistungsmacht schon vor der Konkurseröffnung auf die Streithelferin übertragen worden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)