Konrad-Genehmigungsverfahren

  1. Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), auf das die bundeseigenen Atommüllprognose zurückgeht, hat das niedersächsische Umweltministerium deswegen im Konrad-Genehmigungsverfahren jetzt eine Erklärungsfrist gesetzt. ( Quelle: TAZ 1996)