Kapitalanleger, die einem geschlossenen Immobilienfonds im Konservierungsmodell beitreten, sind vor dem als Fallenstellerparagraf bekannten § 2 b EStG gesetzlich geschützt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Mehr Zeit haben Anleger, die sich an Fonds nach dem sogenannten "Konservierungsmodell" für die Sonder-AfA beteiligen.
( Quelle: Welt 1999)