Zwar entscheiden sich derzeit noch viele Anleger für die sogenannten Konservierungsmodelle, das heißt Beteiligungsangebote, die durch den Paragrafen 52 Absatz 4 EStG vom Verlustausgleichsverbot geschützt sind.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Wirtschaftsprüfer Haritz schließt nicht aus, daß dies zu einem drastischen Einbruch des Bauvolumens führt, obwohl es Übergangsregelungen für sogenannte Konservierungsmodelle gibt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)