Mit dem neuen Gesetz wäre es möglich, von dem Kontoinhaber den Nachweis zu fordern, daß es sich bei der Transaktion nicht um Geldwäsche, sondern um Erlöse aus legalen Geschäften handelt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Und nicht, wie in Verdachtsfällen üblich, auf Ermittlungen ohne Wissen der Kontoinhaber.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2004)
Keine Bedeutung hat es in diesem Zusammenhang, daß die Auszahlung durch den Kontoinhaber selbst verlangt wurde, da allein aus der Kontoinhaberschaft - so das Gericht - eine wirtschaftliche Berechtigung nicht abgeleitet werden könne.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
"4. Kosten für die Kontoeinrichtung, Kontoführung einschl. Dauerüberweisungsaufträge sowie Zahlungsvordrucke, entstehen dem Kontoinhaber nicht.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Koskotas hat die alte Kleptokratie nur um eine neue Variante bereichert, indem er zunächst eine Privatbank nämlich seine eigene/ zu Lasten der Kontoinhaber ausraubte.
( Quelle: TAZ 1989)