Kontrollerwerb

  1. Anders als das deutsche Recht, das schon bei einer Schachtelbeteiligung von 25,1 Prozent eine Konzentrationsförderung unterstellt, knüpfe die EU mit dem sogenannten 'Kontrollerwerb' de facto erst bei einer Mehrheitsbeteiligung an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Zwar sehe die EU-Fusionskontrolle den Kontrollerwerb vor, doch in der Praxis tendiere die Kommission 'in Richtung deutsches Recht'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)