Anders als das deutsche Recht, das schon bei einer Schachtelbeteiligung von 25,1 Prozent eine Konzentrationsförderung unterstellt, knüpfe die EU mit dem sogenannten 'Kontrollerwerb' de facto erst bei einer Mehrheitsbeteiligung an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Zwar sehe die EU-Fusionskontrolle den Kontrollerwerb vor, doch in der Praxis tendiere die Kommission 'in Richtung deutsches Recht'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)