Konzernchef Klaus Esser

  1. Nach seinem Freispruch im Mannesmann-Prozeß will der frühere Konzernchef Klaus Esser Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen in Höhe von mindestens 200 000 Euro gegen das Land Nordrhein-Westfalen durchsetzen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.02.2005)
  2. Die Zahlungen an Konzernchef Klaus Esser seien weder vertraglich festgelegt gewesen, noch hätten sie einen Vorteil für den Konzern gebracht. ( Quelle: Die Welt vom 21.10.2005)
  3. "Wir werden am Ende nicht mehr als 200 Millionen Mark in die gesamte Kampagne stecken", sagte Konzernchef Klaus Esser der "Rheinischen Post". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Wie schon zur mündlichen Verhandlung Ende Oktober ist als einziger der prominenten Angeklagten im Mannesmann-Prozess der frühere Konzernchef Klaus Esser zur Urteilsverkündung erschienen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.12.2005)