Wolf bekräftigte, dass die Zusammenschlüsse von Veba/Viag und RWE/VEW kartellrechtlich nur dann genehmigt werden könnten, wenn die beiden Konzerngruppen ihre Überkreuzbeteiligungen wie beim ostdeutschen Stromunternehmen Veag aufgeben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)