Vielmehr diene dies der Wahrung der Konzerninteressen beim Unternehmensbereich G+J und stehe im Einklang mit dem deutschen Corporate-Governance-Kodex.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.07.2003)
In einer Erklärung begründete BVD-Präsident Karl Kunrath diese Haltung damit, daß "aufgrund der Teilnehmer auf Arbeitgeberseite nur Großbetriebs- und Konzerninteressen Berücksichtigung finden".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Wie das Magazin "Focus" berichtet, akzeptierte Clement die Bedingung des RTL-Eigentümers Bertelsmann, daß die Konzerninteressen nicht verletzt werden dürfen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)