Überstürzt kommt das Ende des Konzessionsvertrages mit den Kreiswerken Hanau für Bürgermeister, Magistrat und Stadtverordneten nicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2004)
Damit sind Demarkationsverträge unwirksam, soweit sie den effektiven Wechsel des Letztversorgers nach Ablauf eines Konzessionsvertrages verhindern würden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)