Kooperationsausschuß

  1. Ein gemeinsamer Kooperationsausschuß auf Verwaltungsebene soll alle zwei Monate tagen und nationale Hemmnisse ausräumen oder frühzeitig auf Schwierigkeiten hinweisen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Ein paritätisch besetzter Kooperationsausschuß soll dann im Laufe der nächsten Jahre auch den Zusammenschluß beider Gewerkschaften vorbereiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Am Donnerstag soll der Kooperationsausschuß einen Ausweg finden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Kommende Woche soll der für Krisenfälle zuständige Kooperationsausschuß einberufen werden. ( Quelle: Welt 1996)