Kooperationsrahmen

  1. Verifikation soll dazu beitragen, relevante Vertragsverletzungen rechtzeitig aufzudecken, von solchen Verletzungen abzuschrecken sowie einen Kooperationsrahmen zwischen den Vertragsparteien aufzubauen, der auf gegenseitigem Vertrauen beruht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2004)