Auch ein bei diesen Anlässen übliches Koordinierungsgespräch zwischen Polizei und Veranstalter konnte laut Buchheister die Bedenken nicht ausräumen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
"Nach dem Verfassungsgerichtsurteil Brokdorf muss die Versammlungsbehörde mit den Anmeldern einer Demonstration in strittigen Fällen ein Koordinierungsgespräch führen", erklärte dazu Innenbehörden-Sprecherin Susanne Fischer.
( Quelle: DIE WELT 2000)