Jedoch gilt im Falle des Bürgenregresses von Gesellschaftern bezüglich Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht die gesetzliche Regelung, wonach sich die Haftung der Mitbürgen im Innenverhältnis nach Kopfteilen bestimmt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sie stecken in schwarzen Overalls mit eingearbeiteten Kopfteilen.
( Quelle: TAZ 1990)