Korruptionserlaß

  1. Damals hatte der Hauptausschuß festgestellt, daß die Werkleitung Rechtsverstöße bei der Auftragsvergabe begangen, die dazu vom Bürgermeister erlassenen Dienstanweisungen nicht befolgt und den Korruptionserlaß nicht umgesetzt habe. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.02.2005)