Damals hatte der Hauptausschuß festgestellt, daß die Werkleitung Rechtsverstöße bei der Auftragsvergabe begangen, die dazu vom Bürgermeister erlassenen Dienstanweisungen nicht befolgt und den Korruptionserlaß nicht umgesetzt habe.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.02.2005)