Eine Kostenüberdeckung beim Hausmüll von annähernd 16 Prozent sei 'erheblich' und führe deshalb nach der geltenden Rechtssprechung zur Nichtigkeit dieser Gebührenvorschrift, erklärte das Gericht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Telefonfernverkehr arbeitete lange Zeit mit einer Kostenüberdeckung von mehr als 400 Prozent.
( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)