Nur dann, wenn diese eine Kostenübernahme-Erklärung ihrer Kasse vorlegen können, werde man sie operieren, sagt Ansgar Pett, Vorsitzender des Berliner Landesverbandes ambulantes Operieren, dem rund 200 Ärzte angehören.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.04.2005)
Wie berichtet, operieren niedergelassene Operateure Versicherte dieser Kassen nur nach einer vorherigen schriftlichen Kostenübernahme-Erklärung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.04.2005)