Die Charité sei nur dann bereit, die Patienten weiterhin zu behandeln, wenn die Kassen "vorab eine Kostenübernahmeerklärung erteilen und einen Vorschuss durch einen Barscheck zur Verfügung stellen".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Ihr flatterte eine Mitteilung ins Haus, daß der Eingriff trotz vorliegender Kostenübernahmeerklärung nicht von der Kasse erstattet werde.
( Quelle: TAZ 1996)