Die Kostenabwicklung läuft dabei nicht mehr über bis zu vier verschiedene Stellen, sondern nur noch über eine.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.07.2005)
Tatsächlich können sich nach der Gesundheitsreform gesetzlich Versicherte für diese Art der Kostenabwicklung entscheiden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.01.2004)