Die Festsetzung von Erstattungsgrenzen für Arzneimittel zur Bekämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 18.12.2002)
Doch das Alter der Patienten sei nur eine Ursache des Kostenanstiegs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)