Kostenentlastungspaket

  1. Das Kostenentlastungspaket, das 1994 geschnürt wurde, ist ansehnlich: Arbeitszeitkorridore zwischen 30 und 40 Wochenstunden, Ausgleichszeiträume von einem ganzen Jahr, Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf drei Jahre eingefroren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)