Schenk erhielt zur Einschüchterung die völlig übertriebene Kostenforderung von 25 000 Euro für die Anrufung des UCI-Berufungsgerichts.
( Quelle: Die Welt vom 23.09.2005)
Noch ohne nähere Begründung hob das Gericht schließlich die Kostenforderung auf (Az.: M 6 K 95.4573).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)