Das Grundsätzliche ist die individuelle Kostenfreiheit für alle Bildungswege.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Mit sorgfältiger Argumentation aus der Europäischen Menschenrechtskonvention wird ein Recht des Beschuldigten auf endgültige - und nicht nur vorübergehende - Kostenfreiheit bei Verteidigerbeiordnung postuliert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kostenfreiheit gelte für alle Versorgungsstufen, nur das Essensgeld (für die warme Mittagsmahlzeit) müsse weiter gezahlt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.09.2005)