Kostenfreiheit

  1. Das Grundsätzliche ist die individuelle Kostenfreiheit für alle Bildungswege. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  2. Mit sorgfältiger Argumentation aus der Europäischen Menschenrechtskonvention wird ein Recht des Beschuldigten auf endgültige - und nicht nur vorübergehende - Kostenfreiheit bei Verteidigerbeiordnung postuliert. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Kostenfreiheit gelte für alle Versorgungsstufen, nur das Essensgeld (für die warme Mittagsmahlzeit) müsse weiter gezahlt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.09.2005)